Statement des Landtagsabgeordneten Philipp Raulfs zum Urteil zur A39

Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zur A39, insbesondere zur Klage des BUND, erklärt der Landtagsabgeordnete Philipp Raulfs, der ebenso Vorsitzender der SPD im Landkreis Gifhorn ist:

„Die rechtlichen Einwände des BUND sind vom Bundesverwaltungsgericht aufgenommen worden, jedoch wurden im heutigen Urteil nur Formfehler in der Zuständigkeit festgestellt. Dies ist keine Absage an den Naturschutz, sondern der klare Hinweis, dass bereits bei der Planung die Vorgaben eingehalten wurden.

Mit diesen Urteilen ist der Weg für die A39 nun aufgezeigt. Es gilt nun alle zügig an einen Tisch zu bekommen, damit die letzten Hürden zum ersten Bauabschnitt geklärt werden können. Die aktuellen Straßen A1, A7 und B4 können dem zunehmenden Verkehrsaufkommen nicht mehr allein Herr werden. Entsprechend muss jetzt ein schnelles Ergänzungsverfahren höchstes Ziel für alle Beteiligten sein, womit der baldmöglichst den Lückenschluss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird.

Ebenso aufgrund der wirtschaftlichen Chancen und den strukturellen Verbesserungen, die wir mit der Autobahn eröffnen, unterstütze ich weiterhin ausdrücklich den Ausbau.“